STAATSBÜRGERSCHAFTSANGELEGENHEITEN
A, Vereinfachtes Einbürgerungsverfahren
Sie können die ungarische Staatsbürgerschaft im Ausland grundsätzlich durch das vereinfachte Einbürgerungsverfahren erwerben.
Alle Informationen zum vereinfachten Einbürgerungsverfahren finden Sie auf der Homepage www.allampolgarsag.gov.hu
Berechtigt für das vereinfachte Einbürgerungsverfahren ist,
- wer selbst ungarischer Staatsbürger war oder ungarische Vorfahren nachweisen oder zumindest glaubhaft machen kann
ODER
- wer seit mindestens 10 Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet ist oder wer seit mindestens fünf Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet ist UND mit dem ungarischen Staatsbürger ein gemeinsames Kind erzieht.
Antragsteller über 14 Jahren müssen über ungarische Sprachkenntnisse verfügen, die bei der Einreichung des Antrags in einem Gespräch mit dem Konsularbeamten nachgewiesen werden müssen. Antragsteller dürfen nach ungarischem Recht nicht vorbestraft sein und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Der Antrag kann nur persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. https://konzinfobooking.mfa.gov.hu/home
B, Feststellung der ungarischen Staatsbürgerschaft
Der Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft kann mit einem gültigen Reisepass, einem gültigen Personalausweis, einem nicht länger als seit einem Jahr abgelaufenen Reisepass, einer Einbürgerungsurkunde oder einer Staatsbürgerschaftsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist, erfolgen. Wenn Sie über keine der genannten Urkunden verfügen und Ihre Staatsangehörigkeit auch aus dem Zentralregister nicht hervorgeht, ist zum Nachweis der Staatsangehörigkeit ein Verfahren zur Feststellung der ungarischen Staatsbürgerschaft notwendig. Das ist in diesem Fall keine Ermessensentscheidung des Berufskonsuls, sondern muss von Amts wegen eingeleitet werden.
Das gleiche gilt, wenn Sie nie einen ungarischen Reisepass oder Geburtsurkunde besessen haben, aber zumindest ein Elternteil im Zeitpunkt Ihrer Geburt nachweislich ungarische StaatsbürgerIn war. Im Sinne des Grundgesetzes Ungarn erwirbt man die ungarische Staatsbürgerschaft automatisch durch Abstammung nach den Eltern.
Es ist wichtig zu betonen, dass dieses Verfahren nicht dem Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft dient, weil sie ja schon im Zeitpunkt der Geburt gegeben war. Vielmehr wird die (nicht) bestehende Staatsbürgerschaft behördlich festgestellt.
Zur Antragstellung benötigen Sie einen Termin! https://konzinfobooking.mfa.gov.hu/home
Folgende Dokumente sind beizulegen:
-Formular zur Feststellung der ungarischen Staatsbürgerschaft
-Antragsformular
-Formular zur Aufnahme in das zentrale Personen- und Wohnsitzregister Ungarns
-Meldezettel
-Geburts- und Heiratsurkunde im Original
-abgelaufener Reisepass und/oder Personalausweis
-Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde von den Eltern (Kopie ist ausreichend)
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde von den Großeltern (Kopie ist ausreichend)
Wenn ein standesamtliches Ereignis in Ungarn nachträglich noch nicht beurkundet worden ist, dann muss der entsprechende Antrag gleichzeitig gestellt werden (siehe hier).
Es ist empfehlenswert, sämtliche ungarische Dokumente (wie alte, ungarische Personenstandsurkunden, Einbürgerungs- oder Entlassungsurkunden, damalige Meldebestätigungen etc) mitzunehmen, weil dadurch die zuständige Behörde in Ungarn (Budapest Főváros Kormányhivatala – Regierungsamt der Hauptstadt Budapest) ein klareres Bild über die relevanten Umstände verschaffen kann.
C, Verzicht auf die ungarische Staatsbürgerschaft
Jene Staatsangehörige von Ungarn, die im Ausland ständig ansässig sind, können auf die ungarische Staatsbürgerschaft verzichten.
Sie können auf die ungarische Staatsbürgerschaft verzichten,
- wenn Sie bereits über eine andere Staatsbürgerschaft verfügt,
- ODER wenn der Erwerb der fremden Staatsbürgerschaft Ihnen bereits zugesichert worden ist,
- UND Sie haben keinen Wohnsitz mehr in Ungarn (sie haben die Niederlassung im Ausland bei der zuständigen Behörde bereits gemeldet).
Zur Antragstellung brauchen Sie einen Termin und müssen persönlich erscheinen. https://konzinfobooking.mfa.gov.hu/home
Notwendige Unterlagen:
-Formular zum Verzicht auf die ungarische Staatsbürgerschaft
-Antragsformular
-Nachweis der fremden Staatsbürgerschaft (Zb durch Verleihungsbescheid, Reisepass etc) oder Nachweis über die Zusicherung des Erwerbs der fremden Staatsbürgerschaft (Zusicherungsbescheid) mit beglaubigter Übersetzung (von der OFFI oder von einem österreichischen Übersetzer- in dem Fall ist aber die gebührenpflichtige Beglaubigung der Übersetzung durch den Berufskonsul notwendig)
-Nachweis der ungarischen Staatsbürgerschaft (mit Reisepass, Personalausweis, etc)
-Geburtsurkunde
-Nachweis des Familienstandes (Zb Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde von dem verstorbenen Ehegatten etc)
-Nachweis über die Niederlassung im Ausland (auf der ungarischen Meldekarte muss folgender Ausdruck stehen: „Külföldi lakcím“)
-Meldezettel
Sie können den Verzichtsantrag auf Ihre minderjährigen Kinder ausdehnen. Allerdings ist die Zustimmung beider Elternteile in diesem Fall notwendig. Das gilt auch, wenn die Ehegatten geschieden sind, auch wenn nur ein Elternteil erziehungsberechtigt ist. Wenn das Gericht die elterliche Obsorge auch hinsichtlich der Staatsbürgerschaftsangelegenheiten eingeschränkt hat, erst dann reicht die Zustimmung des allein obsorgeberechtigten Elternteiles aus.
Über den Verzichtsantrag entscheidet der Präsident von Ungarn; das Verfahren dauert in der Regel 6-8 Monate.